Wenn ein Tor klemmt oder beschädigt ist, kommen wir vorbei und reparieren es. Das gilt für Tore, die wir selbst eingebaut haben, und für Toranlagen anderer Hersteller.
Prüfpflicht für Tore an Arbeitsstätten
Kraftbetätigte Tore an Arbeitsstätten müssen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, von einer sachkundigen Person geprüft werden. Das Ergebnis wird dokumentiert. Umgangssprachlich heißt diese Prüfung oft UVV-Prüfung. Prüfung und Wartung erledigen wir in einem Termin, und auf Wunsch erinnern wir Sie an den nächsten.
Was wir bei der Wartung machen
- Federn, Seile, Rollen und Laufschienen prüfen
- Antrieb, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen testen
- Beschläge und bewegliche Teile schmieren und einstellen
- Verschleißteile tauschen
- Ergebnis im Prüfbuch dokumentieren
Reparatur
Wenn ein Tor klemmt, laute Geräusche macht, nicht mehr schließt oder angefahren wurde, suchen wir die Ursache und reparieren das Tor. Gebrochene Federn und gerissene Seile sollten Sie nicht selbst tauschen, weil in ihnen viel Spannung steckt.


